Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG

1. Präambel und Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG, Im Winkel 16, 31698 Lindhorst, (im Folgenden kurz: MR SecurityPartner). Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, MR SecurityPartner hat der Geltung zugestimmt.

Kunden von MR SecurityPartner und im Sinne dieser AGB können ausschließlich Unternehmer, Vereine und Verbände sein.

Unternehmer im Sinne der AGB ist entsprechend § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit MR SecurityPartner in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Als Unternehmer in diesem Sinne gilt auch ein Kunde, der ein öffentliches Sondervermögen darstellt.

2. Vertragsschluss, Lieferung und Gewährleistung

1. Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot an MR SecurityPartner ab, einen Vertrag mit entsprechendem Inhalt schließen zu wollen. Die Bestellung bei MR SecurityPartner kann telefonisch, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach deren Eingang bei MR SecurityPartner. Der Kaufvertrag kommt erst mit der Zusendung der Waren an den Kunden oder durch Versand einer Auftragsbestätigung (schriftlich oder per E-Mail) zustande. Der Vertragstext wird nicht elektronisch gespeichert und ist für den Kunden nicht abrufbar.

2. Die Lieferung erfolgt innerhalb der vereinbarten Lieferfristen. Im Falle einer seitens des Kunden gewünschten Lieferung durch ein Logistikunternehmen, werden die anfallenden Versandkosten dem Kunden mit der Bestellbestätigung mitgeteilt. Erfolgt die Lieferung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden oder aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten oder innerhalb kürzerer Lieferzeiten (Eilzustellung), ist MR SecurityPartner berechtigt, dem Kunden die hierfür anfallenden Kosten weiter zu berechnen.

Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil MR SecurityPartner von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden trotz vertraglicher Verpflichtung des Lieferanten nicht beliefert wird, ist MR SecurityPartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird MR SecurityPartner den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass der bestellte Artikel nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.

3. Höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus, Terrorismusverdacht, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Störung der Rohstoff und Energieversorgung oder andere Ereignisse, die der MR SecurityPartner trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden kann und die Erbringung der Leistung verhindern, befreien den MR SecurityPartner von der Liefer- und Leistungsverpflichtung für die jeweilige Dauer dieser störenden Ereignisse.

4. Mängelrüge und Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, welche wie folgt beschränkt werden.

Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, MR SecurityPartner unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB. Die Gewährleistungsfrist für Neuwaren beträgt bei beiderseitigen Handelsgeschäften 1 Jahr, Mängelansprüche bei Gebrauchtwaren bestehen nicht.

Für Mängel und Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung und Lagerung der Ware durch den Kunden zurückgehen, übernimmt MR SecurityPartner keine Haftung.

3. Eigentumsvorbehalt und Gefahrenübergang

1. Die Gefahr des Untergangs bzw. der Beschädigung der Ware geht auf den Kunden über, sobald MR SecurityPartner die bestellte Ware dem Logistikdienstleister übergeben hat.

2. MR SecurityPartner behält sich das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem konkreten Vertrag vor.

3. Über Zwangsvollsteckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde MR SecurityPartner unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention des Verwenders trägt der Kunde, soweit der Dritte nicht in der Lage ist diese zu erstatten.

4. Der Kunde tritt MR SecurityPartner für den Fall der Weiterveräußerung/Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprüche von MR SecurityPartner die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab.

5. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwirbt MR SecurityPartner unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.

6. Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche von MR SecurityPartner gegen den Kunden um mehr als 20 %, so hat MR SecurityPartner auf Verlangen des Kunden und nach Wahl von MR SecurityPartner, die MR SecurityPartner zustehenden Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

4. Preise

Die Preise von MR SecurityPartner verstehen sich, sofern nicht abweichend angegeben, jeweils zzgl. der gesetzlichen USt. der Bundesrepublik Deutschland und zzgl. etwaiger Lieferkosten.

5. Zahlung, Verzug

1. Die Lieferung der Waren und sonstigen Leistungen erfolgt gegen Rechnung. Die Rechnung ist mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Datum der Rechnung ohne jeden Abzug zu zahlen.

2. Bei Zahlungsverzug ist der MR SecurityPartner berechtigt, Verzugszinsen in der jeweils gesetzlichen Höhe zu fordern. Falls MR SecurityPartner ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist MR SecurityPartner berechtigt, diesen geltend zu machen. Außerdem kann die Weiterbelieferung von der vollständigen Bezahlung der Rückstände abhängig gemacht werden.

6. Haftungsbeschränkung

MR SecurityPartner haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. MR SecurityPartner haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, wenn dadurch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden ist oder eine Garantie oder Ansprüche aus Produkthaftungsgesetz betroffen sind. MR SecurityPartner haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet MR SecurityPartner jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden. MR SecurityPartner haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen von MR SecurityPartner.

7. Schlussbestimmungen

1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und MR SecurityPartner ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, der Sitz von MR SecurityPartner.

3 Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.

 

Stand, April 2018

 

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